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Mietspiegel der Stadt Weimar
Der Mietspiegel dient lediglich zur Orientierung. Es werden jedoch keine Verbindlichen Mietzinsen festgelegt.
Er hat keine Gültigkeit für: kohlebeheizte Wohnungen, Wohnungen mit Außen-WC, Wohnungen ohne Dusche oder Bad, Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, Verwandtschaftsverhältnisse Mieter – Vermieter, Sozialwohnungen/mit öffentlichen Mitteln geförderter Wohnraum, Städtische Unterkünfte, wie Obdachlosenheime oder Asylbewerberheime, Jugend- und Studentenwohnheime, Sonstige Heime, Dienst- oder Werkswohnungen.
Als Grundlage für die Ausweisung der Mietpreise in den Tabellenfeldern ist die monatlich pro m² Wohnfläche gezahlte Nettokaltmiete.
Zur Wohnfläche gehören nicht: Geschäftsräume, Zubehörräume, wie Keller, Waschküchen, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Dachböden, Trockenräume, Garagen u.ä. Räume.
Grundmietspiegel:
Wohnungsgröße |
Mietpreis in €/m² |
Durchschnittsmiete |
bis 45 m² |
3,30 EUR bis 6,55 EUR |
4,60 EUR |
46 bis 64 m² |
3,30 EUR bis 6,05 EUR |
4,73 EUR |
65 bis 84 m² |
3,30 EUR bis 6,14 EUR |
4,66 EUR |
85 m² und größer |
2,90 EUR bis 6,12 EUR |
4,82 EUR |
Zuschläge/Abschläge für wohnwerterhöhende und wohnwertmindernde Merkmale.
Diese Zu- oder Abschläge sind von der Durchschnittsmiete aus zu sehen!!
Zuschläge von jeweils 0,20 EUR je m² bei folgenden Kriterien:
Keine Immissionen
gutes Wohnumfeld
gehobene Infrastruktur
Parkett / hochwertiger Belag oder Steinfliesen in allen Räumen
Stellplatz / Garage in unmittelbarer Nähe des Wohngebäudes bei Anmietung der Wohnung verfügbar
Fahrradraum und oder Wäschetrockenraum verfügbar
Außenjalousien oder verschließbare Fensterläden
Aufzug
einbruchhemmende Wohnungstür ab 3 fach Verriegelung
Energieausweis: Energieverbrauch </= 120 kWh/m²*a
nicht mehr als 9 Wohnungen pro Treppenaufgang
Wohnung ist innenliegend
Zuschläge von jeweils 0,40 EUR je m² bei folgenden Kriterien:
Balkon / Loggia / Terrasse
Bad und WC getrennt bzw. zweites WC in der Wohnung oder Bad mit Dusche und Wanne
Aufzug/ Fahrstuhl
Energieausweis: Energieverbrauch </= 60 kWh/m²*a
nicht mehr als 5 Wohnungen pro Treppenaufgang
Zuschlag für besondere Ausstattung
Einen Aufschlag von 5 % pro Merkmal (max. bis zu 20%) über den
oberen Spannenwert bei Vorhandensein u.a. von:
Eine Dachterrasse über 10 m²
Maisonette-Wohnung
Dachgarten über 25 m² zur alleinigen Nutzung
Klassischer Kamin
Sauna in der Wohnung
Abschläge von jeweils 0,20 EUR je m² bei folgenden Kriterien:
kein Fenster in der Küche
ungünstiger Grundriss der Wohnung
Wohnung im Erdgeschoss
Wohnung ab dem 5. Obergeschoss ohne Aufzug
keine grundlegende Sanierung an folgenden Gebäudebestandteilen nach 1990 bei Altbauten:
-Elektroinstallation Steigleitung und Wohnungseinspeisung für Bad und Küche
-Elektroinstallation in den anderen Wohnräumen
-Hausflur / Treppenhaus
Energieausweis: Energieverbrauch >/= 180 kWh/m²*a
Verbundfenster (bei mehr als 50 % der Außenverglasung) oder Thermofenster vor 1990 (bei mehr als 50 % der Außenverglasung)
Keller- oder Bodenraum kleiner als 1,5 m²
Bad ohne Fenster und ohne elektro-mechanische Lüftung
Abschläge von jeweils 0,40 EUR je m² bei folgenden Kriterien:
keine grundlegende Sanierung an folgenden Gebäudebestandteilen nach 1990 bei Altbauten:
-Sanitärinstallation, Steigleitungen, einschl. Schall- u. Wärmeisolierung
-Sanitärausstattung
-Fliesen (Fußboden und Nassstrecke mind. 1,60 m hoch)
-Fassade (Putz- bzw. Fugensanierung)
Energieausweis: Energieverbrauch >/= 240 kWh/m²*a
Einzelverglasung (bei mehr als 50 % der Außenverglasung)
kein Keller- oder Bodenraum
keine Wechselsprechanlage